Förderung energieeffiziente Beleuchtung

Die Diözese Rottenburg-Stuttgart bezuschusst die Umsetzung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz im Bereich der Beleuchtung. Die überarbeitete „Richtlinie zur Förderung einer energieeffizienten Beleuchtung in den Bestandsgebäuden der Kirchengemeinden“ erschien in der Dezember-2022-Ausgabe des kirchlichen Amtsblatts. Ebenso wie das Förderprogramm HOPP! und E-Mobi!  wird das Vorhaben aus Mitteln für "Kleinmaßnahmen für Klimaschutz und Energieeffizienz in Kirchengemeinden" finanziert. Bis Ende 2026 sollen die CO2-Emissionen im Bereich der Gebäude um 26% im Vergleich zu 2015 gesenkt werden. Einen kleinen aber entscheidenden Beitrag dazu kann die Umstellung der Beleuchtung auf LED-Leuchtmittel in möglichst vielen Gebäuden leisten. Mit der Förderung energieeffizienter Leuchtmittel und moderner Lichttechnik werden Maßnahmen unterstützt, die zusätzlich Stromkosten senken und den Nutzerkomfort steigern.

Was wird gefördert?

Der Fokus der Richtlinie liegt auf folgenden gering-investiven Maßnahmen:

  • Austausch von Leuchtmitteln Einbau/Austausch elektronischer Betriebsgeräte
  • Einbau von Lichtmanagementsystemen wie Präsenz- und Bewegungsmelder, Tageslichtsensoren und Zeitschaltuhren

Bezuschusst werden die Ausgaben für:

  • Elektrikerleistungen zur Begehung/Datenaufnahme im Gebäude und Erstellung eines Kostenvoranschlags für förderfähige Maßnahmen
  • Elektrikerleistungen zur Umsetzung der bewilligten Maßnahme (Montage/Installationsleistungen)
  • Bewilligte Leuchtmittel, elektronische Betriebsgeräte und Lichtmanagementsyste

Welche Gebäude stehen im Fokus der Förderung?

Die Maßnahmen sind ausschließlich in Bestandsgebäuden der Kirchengemeinden genehmigungsfähig. Für folgende Gebäude können Anträge gestellt werden:

  • Pfarrkirchen, Kirchen und Kapellen
  • Gemeindehäuser/-räume; Jugendräume
  • Pfarrhäuser/-büros/-wohnungen
  • Kindergärten
  • Sozialstationen
  • Verwaltungsgebäude
  • Maßnahmen in Räumen, die von der Kirchengemeinde längerfristig für die eigene Nutzung angemietet sind, sind ebenfalls genehmigungsfähig

Wie wird gefördert?

Die Finanzierung der Maßnahmen wird aus Mitteln zur Förderung von Kleinmaßnahmen für Klimaschutz und Energieeffizienz in Kirchengemeinden aus dem Nachhaltigkeitsfonds der Diözese sichergestellt. Für Beleuchtungsmaßnahmen stehen jedes Jahr 100.000 € zur Verfügung.
Die Umsetzung der Maßnahmen wird mit 50 % der Gesamtkosten gefördert. Die maximale Förderung pro Gebäude beträgt 2.000 €.

Bitte beachten:

  • Bei einem Antragsvolumen ab 10.000€ besteht die Möglichkeit Förderung aus dem Nachhaltigkeitsfonds zu beantragen.
  • Für größere Beleuchtungsmaßnahmen (in der Regel ab 20.000€) besteht die Möglichkeit auf öffentliche Förderung. Beachten Sie hierzu den Förder.Weg.Weiser.
  • Das Antragsformular muss am PC ausgefüllt werden, da es Dropdown-Menüs enthält.
  • Die Ansicht der Datei können Sie bei Bedarf ändern (Im Reiter ANSICHT von UMBRUCHVORSCHAU auf NORMAL schalten).
  • Bitte berücksichtigen Sie auch die Förderrichtlinie "Energieeffiziente Beleuchtung". Dort sind alle Details zur Förderung enthalten.

Was kann ich jetzt tun?

  • Setzen Sie sich mit der Beleuchtung in Ihrem Gebäude auseinander und helfen Sie mit, die klimaschädlichen CO2-Emissionen in der Diözese Rottenburg-Stuttgart zu senken!
  • Nehmen Sie die Beleuchtungssituation und insbesondere die vorhandenen Leuchtmittel in Ihrem Gebäude genauer unter die Lupe!
  • Prüfen Sie die Details der Förderrichtlinie im Kirchlichen Amtsblatt.
  • Sind Sie zu der Entscheidung gekommen, dass in Ihrem Gebäude Beleuchtungsmaßnahmen sinnvoll sind? Tragen Sie alle relevanten Informationen in das Antragsformular ein und reichen Sie die notwendigen Unterlagen (unterschriebenes Antragsformular und Rechnungen) als PDF-Dateien sowie die Antrags-Excel-Datei per E-Mail an bauamt-klimaschutz(at)bo.drs.de ein.

Downloads

Auszug Kirchliches Amtsblatt Nr. 14 vom 15.12.2022PDF
Flyer energieeffiziente BeleuchtungPDF
Antragsformular "Erfassungsbogen Beleuchtung"Excel